Notare müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Der DSB ist dann der/dem Landesdatenschutzbeauftragten anzuzeigen.
Dies folgt aus Art. 37 Absatz 1 DSGVO iVm den Landesgesetzen, da Notare als datenverarbeitende, öffentlich-rechtliche Stelle eingeordnet werden. Auf die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, kommt es also im Unterschied zu einer Rechtsanwaltskanzlei nicht an.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen dann einen DSB benennen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn die Strafverteidigung oder die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im größeren Umfang gegeben ist.
Des Weiteren müssen Anwaltskanzleien einen DSB benennen, wenn eine Datenschutzfolgenabschätzung zwingend durchgeführt werden muss.
Wir bieten u.a. folgende im Monatspreis inkludierte Leistungen an:
Personenkreis | Preis* |
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Notarin / Notar (bis zu 4 notarielle Berufsträger) | monatlich 75,00 € |
Notarin / Notar Mitglied der Westfälischen Notarkammer (bis zu 4 notarielle Berufsträger einer Sozietät inklusive) | monatlich 65,00 € |
Notarin / Notar Ordentliches Mitglied im VDAN Verband Deutscher Anwaltsnotare e.V. oder in der AG Anwaltsnotariat im DAV (bis zu 5 notarielle Berufsträger bei einer Mitgliedschaft) | monatlich 55,00 € |
Rechtsanwaltssozietät ohne Notariat | monatlich 75,00 € |
Rechtsanwalts- und Notarsozietät | monatlich 120,00 € |
Rechtsanwalts- und Notarsozietät (wenn mind. ein Mitglied der Westfälische Notarkammer) | monatlich 110,00 € |
Rechtsanwalts- und Notarsozietät (wenn mind. ein Mitglied im VDAN) | monatlich 100,00 € |
* Preise (jeweils netto zzgl. gesetzlicher MwSt.) und eine erste Mindestlaufzeit von 24 Monaten. |