Das Datenschutzrecht gilt für alle Steuerberater und Unternehmen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Steuerberater und Unternehmen müssen dann einen Datenschutzbeauftragten stellen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn wegen der Verarbeitung von perso-nenbezogenen Daten eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist.
Wir bieten hierzu folgende im Monatspreis inkludierte Leistungen an:
Preis auf Anfrage. Die erste vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate.