Hinweisgeberschutz

Auslagerung der internen Meldestelle

Sie sind als Beschäftigungsgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben? Die Erbringung dieser Leistungen kann nach dem HinSchG auch durch Dritte, insbesondere durch Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte erfolgen.

Wir bieten die Auslagerung einer sicheren (DSGVO-konformen) und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden internen Meldestelle als Dienstleistung an.

Die monatlichen Kosten belaufen sich pro Meldestelle auf 125,00 EUR zzgl. Mwst. Darin enthalten ist der Zugang zu der Online-Meldeplattform sowie eine Stunde Bearbeitungszeit im Monat. Mehraufwand wird pro weiterer Stunde mit 75,00 EUR netto zzgl. Mwst. monatlich abgerechnet. Für die Einrichtung der Meldestelle wird einmalig 100,00 EUR zzgl. Mwst. berechnet.

Bei weiteren Fragen oder Wünschen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.